Praktischer Leitfaden
Ich bin häuslicher Gewalt ausgesetzt
Die häusliche Gewalt wird durch mehrere Rechtsmechanismen im Schweizer Recht geregelt. Die Art. 28b ZGB ermöglicht es, den Zivilrichter um Abstandsmassnahmen zu ersuchen: Verbot, sich zu nähern, Kontakt aufzunehmen oder auf die gemeinsame Wohnung zuzugreifen. Die kantonale Polizei kann eine Ausweisung aussprechen…
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Anwendbare Gesetzesstellen
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Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das einstehen muss, was er sagt
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