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Praktischer Leitfaden

Ich habe eine Situation bezüglich: Lärm und Belästigungen

Die art. 684 CC verbietet jeden Missbrauch der Ausübung des Eigentumsrechts, der dem Nachbarschaftsverhältnis schaden kann: Übermäßige Immissionen in Form von Lärm, Rauch, Ruß, Gerüchen, Vibrationen usw. sind verboten. Der übermäßige Charakter wird nach dem örtlichen Brauch, der Lage und der Beschaffenheit des Grundstücks beurteilt…

Anwendbare Gesetzesbestimmungen

# Kritische Fristen

  1. Dokumentation der Störungensofortig und ständig
  2. Direkter Kontakt dann schriftliche Mitteilungin den 14 Tage (CC 684 (übermäßige Immissionen))
  3. Beobachtungsfrist14 bis 30 Tage
  4. Polizeianzeige und/oder Zivilklagezu jedem Zeitpunkt nach wiederholter Feststellung (CC 679 / CC 684)

Schlüsselwörter

Lärm Störungen Immissionen Nachbar Nacht Ruhe

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